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NWB Nr. 41 vom Seite 3177 Fach 3 Seite 7995

Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG

von Ministerialrat Dr. Günter Speich, Sankt Augustin

I. Begriff des Spekulationsgewinns

Zu den sonstigen Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG). Den Begriff des Spekulationsgeschäfts erläutert § 23 EStG. Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften werden auch als Spekulationsgewinn bezeichnet. Diese Bezeichnung ist aber in einem doppelten Sinne irreführend. Bei den sonstigen Einkünften wird der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (WK) ermittelt, nicht aber der Gewinn; zudem kommt es auf eine Spekulation des Stpfl. nicht an. Gleichwohl soll hier der in der Praxis gebräuchliche Ausdruck ”Spekulationsgewinn” verwendet werden.

Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern (WG) des privaten Vermögens sind grds. nicht stpfl. Ausnahmen hiervon gelten gem. § 17 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung - sie werden den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugewiesen - und gem. § 23 EStG für Spekulationsgewinne - sie gehören zu den sonstigen Einkünften.

Spekulationsgeschäfte sind solche Geschäfte bzgl. WG des Privatvermögens, bei denen

  • die Veräußerung vor der Anschaffung erfolgt; hier spielen Fristen keine Rolle, oder

  • zwi...