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NWB Nr. 45 vom Seite 3505 Fach 3 Seite 8071

Sonderbetriebsvermögen II bei doppelstöckiger GmbH & Co. KG

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

- (BStBl 1991 II S. 510) -

I. Sachverhalt

Der Kläger war mit 80 v. H. Anteilseigner der M-GmbH. Diese war Gesellschafterin der M-KG. Kommanditisten der M-KG waren die Steuerberater S und H. Die M-KG ihrerseits war persönlich haftende Gesellschafterin der VAB-KG. Deren Tätigkeit bestand in der Vermittlung von Vermögensanlagen. Als Kommanditisten waren an der VAB 420 Personen beteiligt. Auch der Kläger war Kommanditist der VAB-KG. Am beschlossen die Gesellschafter der VAB-KG die Auflösung der Gesellschaft. Zum veräußerte der Kläger seinen Anteil an der M-GmbH für 320 000 DM an die VAB-KG. Den entstandenen Gewinn behandelte er als nach §§ 17, 34 EStG begünstigten Gewinn. Das FA sah die Beteiligung des Klägers an der M-GmbH als Sonder-BV des Klägers bei der VAB-KG an. Demzufolge wurden dem Kläger im Rahmen der Gewinnfeststellung der VAB-KG die Gewinnausschüttung der M-GmbH an den Kläger und der Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils einschließlich der Zinsen auf den Kaufpreis zugerechnet. Die Tarifvergünstigung nach § 34 EStG wurde nicht gewährt. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Der BFH hat das FG-Urteil aufgehoben und die Sach...