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BFH 23.10.2018 I R 54/16, NWB 17/2019 S. 1203

Abgabenordnung | Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter

Organe von juristischen Personen können laut ständige Vertreter i. S. des § 13 AO sein.

Anmerkung:

Damit ist der BFH der Rechtsprechung der Finanzgerichte und einer verbreiteten Meinung im Fachschrifttum entgegengetreten. Betroffen sind Fälle, in denen Geschäftsführer ausländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland keine Betriebsstätte unterhalten, aber im Inland über ihre Geschäftsführer fortlaufend Geschäfte tätigen, besonders wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland unterhalten. Im Urteilsfall unterhielt eine AG luxemburgischen Rechts, die Dental-Altgold aufkaufte und an Scheideanstalten veräußerte, Büroräume in Luxemburg, wo sich die Geschäftsunterlagen und ein Tresor für das Gold befanden. Der beherrschende Gesellschafter und Geschäftsführer hatte unter der Büroanschr...