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NWB EV 5/2019 S. 179

Steuerhinterziehung – Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe (FG)

Unterhalten Geschwister (Bankkaufleute) in Liechtenstein zu gleichen Teilen eine Kapitalanlage (Festgeldanlage in Kombination mit einem Wertpapierdepot), sind diese als Beteiligte einer Feststellungsgemeinschaft verpflichtet, die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte aus der Kapitalanlage im Wege einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung gegenüber der zuständigen Finanzbehörde zu erklären. Die Unterlassung führt zur Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Quelle: , NWB CAAAH-12157