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NWB Nr. 18 vom Seite 1281

BStBK fordert Klarstellung bei umsatzsteuerlicher Behandlung von Gutscheinen

[i] BStBK, Eingabe v. 15.4.2019 Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich am mit einer Eingabe zur Anwendung der Neuregelungen in Bezug auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Gutscheinen an das BMF gewandt. Die gesetzlichen Regelungen zu den Gutscheinen sind am in Kraft getreten. Viele Unternehmen haben sich bereits auf die gesetzlichen Regelungen eingestellt. Gleichwohl gibt es – so die Kammer – vermehrt Rechtsunsicherheit bei Unternehmen und Steuerberatern, da es in bestimmten Konstellationen nicht auszuschließen ist, dass es zu einer abweichenden umsatzsteuerlichen Beurteilung durch die Finanzverwaltung kommen kann. [i]BMF-AnwendungsschreibenDa Bund und Länder derzeit wohl ein BMF-Anwendungsschreiben erarbeiten, bittet die BStBK, u. a. folgende Probleme und Fragen im Zusammenhang mit den Gutscheinen zu berücksichtigen:

  • Präzisierung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Einzweck-Gutscheins,

  • Präzisierung der steuerlichen Folgen bei Einlösung von Einzweck-Gutscheinen,

  • Klarstellung zur Rechnungstellung,

  • Abgrenzung zu anderen Instrumenten,

  • Folgen bei Nichteinlösung eines Gutscheins,

  • Folgen bei der kostenlosen Abgabe von Gutscheinen,

  • klarstellende Regelung...