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FG Düsseldorf 29.01.2019 10 K 2717/17 G, Zerl, NWB 18/2019 S. 1274

Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

Mit Urteil v.  hat das FG Düsseldorf eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand abgelehnt.

Anmerkung:

Die Klägerin betreibt ein Produktionsunternehmen. Im Jahr 2015 präsentierte sie auf einer fünftägigen Fachmesse ihr Produktsortiment. Diese Fachmesse findet alle drei Jahre statt. Auf weiteren Messen stellt die Klägerin nicht aus. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die von der Klägerin gezahlte Miete für den Messestand teilweise ihrem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen sei. Es handele sich um Mietzinsen für die Benutzung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, das im Eigentum eines anderen stehe. Die Kurzfristigkeit der Anmietung sei insofern unbeachtlich. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht lehnte eine Eino...