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BGH 08.03.2019 V ZR 330/17, NWB 18/2019 S. 1277

WEG | Heimähnliche Unterbringung in Teileigentumseinheit

Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist i. d. R. als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grds. in Teileigentumseinheiten erfolgen kann.

Anmerkung:

Eine Nutzung als Heim oder heimähnliche Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Unterkunft in einer für eine Vielzahl von Menschen bestimmten Einrichtung erfolgt, deren Bestand von den jeweiligen Bewohnern unabhängig ist, und in der eine heimtypische Organisationsstruktur an die Stelle der Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises tritt. Insoweit bedarf es einer Gesamtschau verschiedener Kriterien. [i]Hofele, NWB 46/2017 S. 3483Mit dieser Begründung hat der Senat die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in eine...