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StuB Nr. 9 vom Seite 347

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen bei Messeveranstaltungen?

Aktuelle Zweifelsfragen

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian und StB Alexander Hahn

Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten bestehen zahlreiche Zweifelsfragen, die im nachfolgenden Beitrag am Beispiel von Messeveranstaltungen näher beleuchtet werden. Im Fokus steht die Abgrenzung eines Mietvertrags zu anderen Verträgen sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen „fiktives“ Anlagevermögen vorliegt.

, Zerl NWB YAAAH-08795

Kernfragen
  • Unter welchen Voraussetzungen liegt „Anlagevermögen“ im Sinne der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung vor?

  • Nach welchen Kriterien ist sog. „fiktives Anlagevermögen“ zu bestimmen?

  • Unterliegen Mietzahlungen eines Messeausstellers der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

I. Einleitung

[i]Hubert, Verfassungskonformität der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet-/Pacht- und Lizenzaufwendungen erneut bestätigt, StuB 23/2018 S. 859 NWB WAAAH-01762 Schöneborn, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen, Grundlagen NWB TAAAE-52365 Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG deutlich verbreitert, indem nicht nur Dauerschuldzinsen, sondern sämtliche Entgelte für Schulden erfasst werden. Dazu zählen neben Zinsen für Geldkapitalüberlassungen auch gesetzlich definierte Finanzierungsanteile bei Sachkapitalüberlassungen (Miet- und Pachtzinsen, Vergütungen für Rechteüberlassung). Dadurch sollen Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem ...