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NWB Nr. 44 vom Seite 3587 Fach 3 Seite 8389

Wohneigentumsförderung und wirtschaftliches Eigentum

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Mutter der Kl. war Eigentümerin mehrerer Grundstücke. Mit Testament vom setzte die Mutter ihre beiden Töchter zu gleichen Teilen als Erben ein. Die Grundstücke verteilte sie durch Vorausvermächtnisse auf die Töchter. Das der Kl. zugedachte Grundstück sollte laut Testament bebaut werden.

Die Kl. begann 1986 mit der Errichtung eines Gebäudes, das im Juni 1988 bezugsfertig wurde. Sie bezog eine Wohnung mit ihrem Ehemann (dem Kl.) im Streitjahr 1988, die andere Wohnung vermietete sie. 1989 übertrug die Mutter der Kl. das Eigentum an dem Grundstück. Aus dem Vorbringen der Kl. in der mündlichen Verhandlung ergab sich, daß die Mutter das Grundstück zum Zeitpunkt der Bebauung noch nicht endgültig aus der Hand geben wollte.

Problematisch war im Streitfall, ob bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wirtschaftliches Eigentum des Bauherrn anzunehmen ist.

II. Das

§ 10e EStG begünstigt nur Wohnungen, die zivilrechtlich im Eigentum des Stpfl. stehen oder ihm aufgrund von § 39 AO steuerrechtlich zuzurechnen sind (sog. wirtsch...