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NWB Nr. 20 vom Seite 1442

Ertragsteuerliche Beurteilung von Einkünften aus sportlicher Betätigung

Wenn mit dem Hobby auch steuerliche Verpflichtungen einhergehen

Stefanie Scheib

Nahezu jeder Mensch geht in seinem Leben irgendeinem sportlichen Hobby nach – sei es Laufen, Rad fahren, Reiten, Tennis, Fußball oder Leichtathletik. Während für den Einen gilt, Sport ist Mord, ist er für den Anderen eine Möglichkeit der Freizeitgestaltung und für einen kleinen Anteil der sportlich aktiven Bevölkerung eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ab einem bestimmten Leistungsniveau stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen nach der Einkommensteuerpflicht von Siegesprämien, Zuschüssen durch den Sportverein, Sponsoring- oder sonstigen Einnahmen. Der nachfolgende Beitrag grenzt den steuerlich unerheblichen Bereich der Liebhaberei von den zu versteuernden Einkünften im Zusammenhang mit dem Sport ab. Daneben werden im Fall der Steuerpflicht die möglichen Einkunftsarten unterschieden und Besonderheiten dargestellt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Liebhaberei vs. zu versteuernde Einkünfte

Die Erzielung von Einnahmen aus der sportlichen Betätigung bewirkt nicht automatisch die Einkommensteuerpflicht des Überschusses bzw. des Gewinns aus dieser Tätigkeit. In einem ersten Schritt muss geprüft werden, ob überhaupt für Zwecke der Einkommensteuer relevant...