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LAG Brandenburg 11.10.2018 26 Sa 681/18, NWB 19/2019 S. 1358

Vertragsanbahnung | Diskriminierung durch Stellenanzeige

Bietet ein Arbeitgeber im Rahmen seiner Stellenausschreibung dem interessierten Personenkreis eine Tätigkeit in einem „lockeren und jungen Team“ an, kann hierin zwar ein Verstoß gegen § 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, Ausschreibung unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot) liegen und die Vermutung begründen, dass der erfolglose Bewerber im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen seines Alters (vgl. § 1 AGG) benachteiligt worden ist (§ 22 AGG). Der Arbeitgeber kann allerdings durch – von ihm zu beweisende – Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung des erfolglosen Bewerbers geführt haben, die Vermutung widerlegen.

Anmerkung:

Im Streitfall konnte der Arbeitgeber nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der streitigen Bewerbung das Stellenbesetzun...