Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 50 vom Seite 4123 Fach 3 Seite 8425

Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

von Dr. Rolf-Detlev Scholtz, Richter am BFH a. D., Bonn

I. Sachverhalt

Der Kl. hat seit 1977 in größerem Umfang Aktien - darunter viele ausländische Werte - erworben. Die Anschaffungskosten wurden in vollem Umfang mit Krediten finanziert. Die erzielten Erträge lagen stets unter den gezahlten Schuldzinsen.

In den Streitjahren 1982 und 1983 fielen Erträge in Höhe von 10 841 DM bzw. 9 014 DM sowie Schuldzinsen in Höhe von 50 634 DM bzw. 47 897 DM an.

Das FA lehnte eine Berücksichtigung der geltend gemachten Schuldzinsen als Werbungskosten insoweit ab, als diese die Wertpapiererträge überschritten. Es stellte die Einkünfte aus Kapitalvermögen in beiden Jahren mit 0 DM fest.

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Die Revision führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.

II. Entscheidungsgründe

1. Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung einer Kapitalanlage sind in vollem Umfang Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann. Unschädlich ist, daß beim Erwerb der Kapitalanlage ...BStBl 1982 II S. 37BStBl 1982 II S. 36BStBl 1982 II S. 40