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NWB Nr. 51 vom Seite 4235 Fach 3 Seite 8435

Zur Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten

von Professor Dr. Günter Söffing, München

I. Sachverhalt

Die Klägerin war mit 100 000 DM als Kommanditistin an der M-GmbH & Co. KG beteiligt. Ihr neben dem Festkapitalkonto bestehendes veränderliches Kapitalkonto betrug am ./. 1 531 685 DM. Im Juli 1973 wurde über das Vermögen der M-GmbH & Co. KG das Konkursverfahren eröffnet. Der Konkursverwalter verzichtete auf weitere Gewinnermittlungen und bat das FA, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das FA erließ daraufhin Feststellungsbescheide für die Jahre 1969 bis 1973 und schätzte den Gewinn der Gesellschaft auf 0 DM. Für die Folgejahre 1974 bis 1977 wurden weder Bilanzen erstellt noch Erklärungen abgegeben. Für 1975 und 1976 hat das FA keine Bescheide erlassen.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der KG wurde am 2. 5. 80 beendet. Für das Jahr 1977 erließ das FA einen Feststellungsbescheid. Der Gesellschaftsgewinn wurde auf 0 DM festgestellt, wobei der Klägerin ein Gewinnanteil von 1 431 686 DM aus dem Wegfall ihres negativen Kapitalkontos und der GmbH ein Verlustanteil in gleicher Höhe zugerechnet wurden.

Nach erfolglosem Einspruch beantrag...