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NWB Nr. 1 vom Seite 23 Fach 3 Seite 8449

Keine Erhöhung einer Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen

von Prof. Dr. Günter Söffing, München

I. Sachverhalt

Die Kläger waren zu je 1/4 am Stammkapital einer GmbH beteiligt. Die Klägerin war in der GmbH als Geschäftsführerin tätig. Der Kläger war für die GmbH nur gelegentlich tätig. 1981 geriet die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten. Die Kläger übernahmen selbstschuldnerische Bürgschaften. Außerdem tätigten sie Zahlungen für Rechnung der GmbH, die sie ihr alsdann darlehnsweise zur Verfügung stellten. Am wurde Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, der mangels Masse abgelehnt wurde. Die Kläger verloren die der GmbH zur Verfügung gestellten Gelder und wurden aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Zur Ablösung der Verbindlichkeiten nahmen die Kläger ein Darlehen auf. Das Darlehen sollte über eine Lebensversicherung getilgt werden.

In den Einkommensteuererklärungen 1982 und 1983 machte die Klägerin den Verlust der der GmbH zur Verfügung gestellten Gelder sowie Kosten im Zusammenhang mit der Darlehnsaufnahme als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.

Das FA erkannte die Aufwendungen ni...