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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2382/16

Gesetze: EStG § 6 Abs. 6 Satz 2

Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

Leitsatz

1. Der ohne Erhöhung des Grund-oder Stammkapitals erfolgte Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft gerichtete schuldrechtliche Forderung stellt dem Grunde nach eine die Anschaffungskosten der Anteile des Gesellschafters erhöhende verdeckte Einlage im Sinne des § 6 Abs. 6 S. 2 EStG dar, die mit dem Wert der Forderung, auf die verzichtet wurde, anzusetzen ist.

2. Verdeckte Einlagen sind alle Zuwendungen eines Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch deren Gesellschafter für die der Gesellschafter keine neuen Anteile erhält und die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2019 S. 200 Nr. 7
ZAAAH-13639

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