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Hessisches FG  v. - 10 K 688/16 EFG 2019 S. 599 Nr. 8

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2

Keine Kürzung der Teilwertabschreibung auf Aktienanleihen nach § 3c Abs. 2 EStG

Leitsatz

  1. Bei einer Aktienanleihe handelt es sich um ein beim Inhaber einheitlich zu bilanzierende Wirtschaftsgut.

  2. Bei einer Aktienanleihe können bei gefallenen Kurswerten die Voraussetzungen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 EStG gegeben sein, wenn bei zeitlicher Nähe zur Endfälligkeit die Aktienlieferung droht.

  3. Der Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG ist dabei auf Basis des Kurswertes der Aktien zum Bewertungsstichtag zu ermitteln.

  4. Eine Kürzung der zulässigen Teilwertabschreibung nach § 3c Abs. 2 S. 1 EStG kommt nicht in Betracht, da es bei wertender Betrachtung an einem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Teilwertabschreibung und möglichen späteren Einnahmen aus den Aktien im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG fehlt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2018:1227.10K688.16.00

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 880 Nr. 15
BB 2020 S. 173 Nr. 4
DStR 2019 S. 6 Nr. 25
DStRE 2019 S. 1162 Nr. 18
DStZ 2019 S. 634 Nr. 18
EFG 2019 S. 599 Nr. 8
KÖSDI 2019 S. 21260 Nr. 6
CAAAH-13985

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