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NWB Nr. 35 vom Seite 3321 Fach 3 Seite 8747

Brandschaden und Entschädigung bei Vermietungseinkünften

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

- und IX R 189/85 -

Der BFH hat in zwei Urt. v. - IX R 333/87 und IX R 189/85 - grds. zu der stl. Behandlung von Brandschäden und deren Entschädigung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) Stellung genommen.

I. Sachverhalt

Im Urteilsfall IX R 333/87 waren die Kl. Eigentümer eines Mietwohngrundstücks. Im Jahre 1981 wurde das Dachgeschoß durch ein Feuer zerstört. Das Gebäude erlitt durch den Brand eine Wertminderung von 20 v. H. seines geschätzten Restwerts von 97 000 DM = 19 400 DM. Die Kl. stellten das Gebäude im Streitjahr 1982 mit einem Aufwand von 149 218 DM wieder her. Sie erhielten von der Feuerversicherung als Versicherungsentschädigung im Jahre 1981 einen Abschlag von 22 600 DM und im Streitjahr 1982 weitere 99 039 DM. Für 1981 erfaßte das FA erklärungsgemäß den ersten Teilbetrag der Versicherungsentschädigung von 22 600 DM als Einnahme aus VuV. Für das Streitjahr (1982) stellte das FA einen WK-Überschuß fest. Dabei ging es davon aus, daß die Kl. die begehrten AfaA von 19 400 DM zwar noch im Streitjahr (1982) geltend machen könnte...