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NWB Nr. 41 vom Seite 3821 Fach 3 Seite 8771

Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen für Auslandsversicherungen als Sonderausgaben

von Dipl.-Kaufmann Norbert Dautzenberg, Köln

- Die Bedeutung des EG-Rechts für die Steuerberatung -

Beitragszahlungen für Versicherungen können in Deutschland und einigen anderen europäischen Staaten (z. B. Dänemark, Belgien) bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage als Sonderausgaben abgezogen werden. Hintergrund dieses Abzugsrechts ist der Gedanke, den Steuerpflichtigen hierdurch zu einer Absicherung seiner Existenz gegen wirtschaftliche Risiken anzuregen. Durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt werden in der Regel auch Lebensversicherungsprämien, da solche Versicherungen der Absicherung des Steuerpflichtigen gegen Bedürftigkeit im Alter dienen. In Deutschland kommen neben den Beiträgen zu den Pflichtversicherungen Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und bestimmten Lebensversicherungen in den Genuß der steuerlichen Abzugsfähigkeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

In Deutschland ist der Abzug der Versicherungsprämien freilich daran gebunden, daß sie an Versicherungsunternehmen gezahlt werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Zahlungen an ausländische Versicherungen sind nur dann abzugsfähig, wenn diesen eine explizite ...