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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 466

Erwerbsaufwendungen in der Kapitalertragsbesteuerung

Systematik, Qualifikation und Gestaltungen

Christoph Schmidt

Die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Erwerbsaufwendungen im System der Kapitalertragsbesteuerung hängt grundlegend von der Art der Erwerbsaufwendung sowie von dem Regelungssystem ab, nach dem der damit zusammenhängende Kapitalertrag besteuert wird. Dabei kann sich die steuerliche Fallbearbeitung nicht darauf beschränken, die Regelungen der § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Nr. 6 und Nr. 11 EStG für spezialgesetzlich abzugsfähige Aufwendungen auf spezielle Kapitalerträge, des § 20 Abs. 4 EStG für die Abziehbarkeit von Anschaffungs- und Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis oder des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG mit seinem grds. Abzugsverbot für Werbungskosten zu prüfen. Vielmehr ist eine sorgfältige Vorprüfung erforderlich, ob diese Regelungen auf den jeweiligen Kapitalertrag überhaupt anwendbar sind. Daher erscheint es zunächst erforderlich, die Systematik der Erwerbsaufwendungen sowie die grundlegende Unterscheidung zwischen Kapitalanlage und Kapitalerträge zu verstehen (nachfolgend unter Kap. I.). Erst nach einem allgemeinen Überblick über die verschiedenen Teilsysteme des EStG zur Besteuerung von Kapitalerträgen (Kap. II.) folgen daher Ausführungen zur Berücksichtigung von Erwerbsaufwendungen in ...