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KG Beschluss v. - 22 W 47/17

Leitsatz

Leitsatz:

Ein für eine Aktiengesellschaft bestellter Insolvenzverwalter ist befugt, das Handelsgeschäft der Gesellschaft mit der Firma zu veräußern. Die dadurch notwendige Änderung der Firma kann durch den Insolvenzverwalter bewirkt werden. Hierzu hat er die aktienrechtlichen Anforderungen an eine Satzungsänderung einzuhalten.

Fundstelle(n):
AG 2018 S. 47 Nr. 1
DB 2017 S. 2223 Nr. 38
DStR 2017 S. 13 Nr. 33
GmbH-StB 2017 S. 309 Nr. 10
GmbHR 2017 S. 982 Nr. 18
ZIP 2017 S. 1564 Nr. 33
PAAAH-14568

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