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BFH 24.01.2019 V R 32/17, NWB 21/2019 S. 1508

Abgabenordnung | Offenbare Unrichtigkeit bei Übertragungsfehler

Kein Sachaufklärungsfehler, sondern eine offenbare Unrichtigkeit mit der Folge einer Berichtigungspflicht nach § 129 Satz 2 AO liegt gemäß vor, wenn das Finanzamt einen Teil der Prüfungsfeststellungen schon während der Außenprüfung in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, dann aber die Ergebnisse des abschließenden Prüfungsberichts entgegen der Aktenlage durch eine Korrektur des Änderungsbescheids noch einmal in vollem Umfang – und damit doppelt – umsetzt.

Anmerkung:

Gegenstand der Entscheidung war der wohl eher seltene Fall einer offenbaren Unrichtigkeit, die eine Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen ermöglichte. Dabei ist zunächst bemerkenswert, dass der BFH die doppelte Umsetzung von Ergebnissen einer Außenprüfung bereits deshalb nicht als Sachaufklärungsfehler beurteilt h...