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BSG 12.12.2018 B 12 R 15/18 R, NWB 21/2019 S. 1512

Sozialversicherung | Säumniszuschläge und Kenntnis von der Beitragspflicht

Eine unverschuldete Unkenntnis von der Beitragspflicht, die einen Säumniszuschlag auf eine Beitragsforderung ausschließt (§ 24 Abs. 2 SGB IV), liegt nur vor, wenn die betroffene Arbeitgeberin als Beitragsschuldnerin eine Zahlungspflicht zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Fahrlässigkeit reicht für das Verschulden nicht aus.

Anmerkung:

Zwischen den Beteiligten ist die Erhebung von Säumniszuschlägen auf eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen streitig. Zwar schließt ein Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft die Kenntnis aus. Hier hatte die Arbeitgeberin Beschäftigte als selbständig behandelt und nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Allerdings muss die Unkenntnis unverschuldet sein. [i]Zur Selbständigkeit des Praxisvertreters Kastenbauer, NWB 18/2019 S. 1309Dieses (Un-)Verschulden setzt aufgrund eines eigenständigen Verschul...