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LSG Berlin-Brandenburg 05.12.2018 L 9 KR 13/13, NWB 21/2019 S. 1512

Sozialversicherung | Status mitarbeitender Kommanditisten

Die Stellung als Kommanditist schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenso wenig aus wie die Tatsache, dass Träger der Rechte in einer Kommanditgesellschaft (KG) die Gesellschafter sind. Ist der Kommanditist in seiner ausgeübten Tätigkeit selbst handelnder (Mit-)Unternehmer, kann er nicht in derselben Tätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt sein. Denn er erbringt in diesem Fall die Leistung/Tätigkeit auch für sich selbst, ist dann nicht in ein für ihn fremdes, sondern in sein eigenes Unternehmen eingebunden und trägt in der Tätigkeit unmittelbar als Gesellschafter das Unternehmerrisiko. Erbringt der Kommanditist dagegen aufgrund eines außergesellschaftsrechtlichen Verhältnisses seine [i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter, NWB YAAAA-41721 Leistung gegenüber der Gesellschaft, liegt ein Drittverhältnis vor und e...