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StuB 10/2019 S. 407

Überentnahmen bei Einnahmen-Überschussrechnung

Da der Stpfl. bei der Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG nicht bilanziert und kein Eigenkapital ausweist, liegen gem. nrkr. NWB MAAAG-99766 (BFH-Az.: VIII R 38/18, EFG 2019 S. 25) Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a S. 6 i. V. mit Satz 2 EStG bereits dann vor, wenn die Entnahmen des Stpfl. die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Die periodenübergreifende Berechnung nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG gilt sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch bei der nach § 4 Abs. 3 EStG.