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BFH 07.03.2019 IV R 18/17, StuB 10/2019 S. 408

Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

(1) Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. (2) § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet (Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5b, § 16 Abs. 2 EStG; § 18 Abs. 3 UmwSt 2006).

Praxishinweise

Im Urteilsfall veräußerte ein Kommanditist im Jahr 2012 seine Beteiligung an einer GmbH & Co. KG innerhalb von fünf Jahren, nachdem das Vermögen einer GmbH im Weg der Verschmelzung auf die KG übertragen worden war, an den anderen Gesellschafter. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass die Gewerbesteuer, die bei dieser Veräußerung nach § 18 Abs. 3 UmwStG anfiel, von ihnen jeweils zur Hälfte getragen wird. § 4 Abs. 5b EStG umfasst ei...