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NWB Nr. 2 vom Seite 117 Fach 3 Seite 9229

Besteuerung privater DTB-Geschäfte und sonstiger Finanzinstrumente

von Dr. Friedrich E. Harenberg und Dipl.-Kfm. Gisbert Irmer, Gräfelfing

Im Januar 1990 hat in Frankfurt a. M. die Deutsche Finanzterminkontrakt-Börse (Deutsche Terminbörse - DTB) ihre Handelstätigkeit aufgenommen. Als reine Computerbörse erlaubt die DTB - im Gegensatz zur Präsenzbörse - eine Teilnahme am Handel unabhängig vom Standort des jeweiligen Marktteilnehmers. Die Geschäfte an der DTB werden ausschließlich über Online-Verbindungen per Computer abgewickelt. Der zunächst nur auf Optionen umsatzstarker deutscher Aktien ausgerichtete Handel ist bis heute um Terminkontrakte und Optionen auf Terminkontrakte (Futures, bereits abgeschlossene Termingeschäfte) auf langlaufende Bundesanleihen (Bund-Futures), auf Bundesobligationen (Bobl-Futures), auf Bundesanleihen mit extrem langer Laufzeit (15-30 Jahre; Buxl-Futures) und auf den Drei-Monats-FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate = Zinssatz für Geldausleihungen zwischen Banken) sowie um Optionen auf den Deutschen Aktienindex (DAX) ergänzt worden.

Options- und Termingeschäfte können allerdings nicht nur über die DTB, sondern auch im Freiverkehr an der herkömmlichen Börse (sog.OTC-Geschäfte - over the counter) abgeschlossen werden. Die rechtlichen Grundlagen der Geschäfte - nicht unbedingt die Handelsusance...