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NWB Nr. 9 vom Seite 761 Fach 3 Seite 9281

Die Verpachtung von Gewerbebetrieben

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Günter Fella, Würzburg

I. Betriebsverpachtung

Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs kann in der Weise geschehen, daß die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens an einen oder an mehrere Pächter übertragen werden.

Falls die für die Fortführung des Betriebs wichtigen Wirtschaftsgüter (WG) des Betriebsvermögens (BV) an verschiedene Pächter gegeben werden, ist von der Auflösung des bisher bestehenden Unternehmens auszugehen, so daß Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG anzunehmen ist. Die im BV enthaltenen stillen Reserven sind dann der Besteuerung zuzuführen, ohne daß es einer förmlichen Betriebsaufgabeerklärung durch den Verpächter bedarf. Während ein dabei entstehender Aufgabegewinn nach den §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG steuerbegünstigt ist, kann ein evtl. eintretender Verlust mit positiven Einkünften der gleichen ESt-Veranlagung ausgeglichen bzw. nach § 10d EStG rück- oder vorgetragen werden.

Werden die wesentlichen Bestandteile des BV eines gewerblichen Unternehmens einem Pächter übertragen, damit dieser den Betrieb im wesentlichen unverändert weiterführen kann, so liegt eine Betriebsverpachtung im ganzen vor. Der Verpächter oder sein Rechtsnachfolger sollten am Ende der Pachtzeit in der Lage sein, den Betrieb fortführen zu können. Eine tatsächliche Wei...