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BFH  - VIII R 3/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvStG § 12, InvStG § 15 Abs 1, InvStG § 43 Abs 4 Nr 6, InvStG § 44 Abs 1 S 3 Nr 4a

Rechtsfrage

Ist die aufgrund der vom Investmentrecht abweichenden investmentsteuerrechtlichen Regelungen entstehende Differenz, welche zu einer investmentrechtlichen Mehrausschüttung führt, als nicht steuerbare Substanzausschüttung zu qualifizieren?

Steht es einer Investmentgesellschaft bei Fassung des Ausschüttungsbeschlusses frei, welche Bestandteile ihrer verfügbaren Mittel sie an die Anleger ausschüttet?

Ausschüttung; Verwendungsreihenfolge

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 345 Nr. 11
EStB 2023 S. 380 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 718
MAAAH-15246

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