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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10 | Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung bei Beteiligung an nicht gewerblich geprägter Personengesellschaft

Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies hat der Große Senat des BFH entschieden und ist damit der Auffassung des vorlegenden IV. Senats des BFH gegen den I. Senat und die Finanzverwaltung gefolgt.

Einen Meinungsstreit zwischen dem I. und dem IV. Senat hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs geklärt, dem die Vorsitzenden aller Senate des BFH angehören. Der Beschluss zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer ist für alle Spruchkörper verbindlich.

Es geht konkret um grundstücksverwaltende Gesellschaften, die nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen. Der Große Senat des BFH ist zu dem erfreulichen Ergebnis gelangt: Eine solche Gesellschaft kann die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Diese Entscheidung ist für den Immobilienbereich von großer Bedeutung. ...