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Online-Beitrag vom

Vorzeitige Beendigung eines Zinsswapvertrags und Vermietungseinkünfte

Ausgleichszahlungen können als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar sein

Dennis Janz

[i]Langenkämper, Werbungskosten Vermietung und Verpachtung, infoCenter NWB PAAAB-04908 Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Beendigung einer Zinsswapvereinbarung können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar sein, auch wenn das zugrundeliegende Immobiliendarlehen zwecks Umschuldung vorzeitig beendet wird ( NWB KAAAH-13203).

I. Finanzierung der Immobilie

[i]UmschuldungDie Kläger wurden im Streitjahr 2014 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielte als Bauträgerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb und daneben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie hatte zur Finanzierung eines ihrer Mietobjekte bei einer Bank ein Darlehen über ca. 4 Mio. DM aufgenommen, wobei ein für zehn Jahre fester und danach ein variabler Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Zur Absicherung der nach Ablauf des Zinsbindungszeitraums erwarteten Zinsänderungsrisiken schlossen die Klägerin und die Bank über die dann noch offene Restschuld einen sog. (Forward-) Zinsswap ab, wonach die Klägerin der Bank einen vereinbarten Festzins garantierte und Letztere sich im Gegenzug zur Zahlung von variablen Zinsen verpflichtete. Im Streitjahr löste die Klägerin das seinerzeit noch bestehende Darlehen v...