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NWB Nr. 24 vom

Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben

Dr. Ruth-Caroline Zimmermann, Dr. Katrin Dorn und Christine Neu

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite xxxArbeitgeber können den beruflichen und privaten Interessen der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Nutzung der vielfältigen bestehenden Mobilitätsformen mit der Bereitstellung eines sog. Mobilitätsguthabens begegnen. Dabei handelt es sich um ein Guthaben, welches die Arbeitnehmer sowohl für berufliche als auch private Fahrten mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Taxi, Car Sharing, Mietfahrräder, öffentlicher Nah- und Fernverkehr etc.) einsetzen können, für die der Arbeitgeber bezahlt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ertragsteuerliche Würdigung des Mobilitätsguthabens

[i]Private VeranlassungAus ertragsteuerlicher Sicht ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer das Guthaben für privat oder für betrieblich veranlasste Reisen verwendet. Nur bei privater Veranlassung der Fahrten erzielt der Arbeitnehmer grundsätzlich Arbeitslohn in Form eines sog. geldwerten Vorteils, [i]Steuerbefreiung bzw. Pauschalversteuerungwobei eine Steuerbefreiung dieser erhaltenen Leistung nach § 3 Nr. 15 EStG (Zuschüsse für Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, jedoch ohne Luftverkehr und z. B. Taxen) oder die Freigrenze von 44 € für Sachbezüge möglich ist. Zudem kann der Arbeitgeber nach § 37b Abs. 2 EStG bei Vorliegen der Voraussetzungen einen geldwerten Vorteil in...