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OLG Dresden 06.03.2019 5 U 1613/18, NWB 24/2019 S. 1728

Mietverhältnis | Unwirksame AGB zu Schönheitsreparaturen

Die zu Wohnraummietverträgen ergangene höchstrichterliche Rspr. (grundlegend , NWB CAAAE-90014), wonach die formularvertragliche Überwälzung der den Vermieter gesetzlich treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (vgl. § 535 Abs. 1 Satz 2, § 538 BGB) der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) bei einer Wohnung, die dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen wird, nicht standhält, ist auf gewerbliche Mietverhältnisse zu übertragen.

Anmerkung:

Nach Ansicht des OLG Dresden liegt ein gewerblicher Mietvertrag vor, wenn Wohnungen nicht zu eigenen Wohnzwecken angemietet werden, weil die Mieterin eine juristische Person ist.