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VGH Baden-Württemberg 26.02.2019 9 S 2567/17, NWB 24/2019 S. 1728

Bestellung | Altersgrenze für Vermessungsingenieure

Die festgesetzte Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) in Baden-Württemberg (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Vermessungsgesetz) verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und ist insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.

Anmerkung:

Mit ihrer Klage auf Feststellung, dass ihr Amt über die festgelegte Höchstaltersgrenze hinaus fortbestehe, sind drei Vermessungsingenieure gescheitert. Nach Ansicht des Gerichts ist die Höchstaltersgrenze zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters, da mit ihrem Überschreiten die Bestellung zum ÖbV kraft Gesetzes erlischt. Sie sei allerdings gerechtfertigt. Denn eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters sei zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerech...