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NWB Nr. 12 vom Seite 883 Fach 3 Seite 9995

Personelle Verflechtung und vereinbarte Einstimmigkeit

von Richter am BFH Dr. Peter Fischer, München

- (BStBl 1997 II S. 44) -

I. Sachverhalt

Der Kläger hatte zunächst einen Kfz-Betrieb als Einzelunternehmer geführt. Im Jahre 1977 erwarb er das Gewerbegrundstück M-Straße, auf dem er eine Werkshalle errichtete. Durch Vertrag vom gründete er zusammen mit seiner Ehefrau, die einen Geschäftsanteil in Höhe von 1 000 DM übernahm, die A-GmbH als Betriebsgesellschaft (Stammkapital 20 000 DM). Er selbst wurde zum Geschäftsführer bestellt. Am selben Tage schlossen die Eheleute eine privatschriftliche ”Stimmrechtsvereinbarung”, in der es u. a. heißt: ”Dieses Grundstück soll mit einer Halle bebaut werden, die nach Fertigstellung an die A-GmbH vermietet werden soll. Es wird daher vereinbart: (Der Kläger) als alleiniger Eigentümer des Grundstücks . . . benötigt in allen Grundstücks- und Vermietungsangelegenheiten, soweit dadurch Verträge mit der A-GmbH und (dem Kläger) abzuschließen sind, die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Minderheitsgesellschafterin . . . Diese Vereinbarung ist auch anzuwenden, soweit Verträge zwischen der GmbH und (dem Kläger) zu kündigen oder aufzuheben sind . . .”. Der Kläger brachte sein Einzelunternehmen in die A-GmbH ein und verlagerte den ...