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NWB Nr. 16 vom Seite 1205 Fach 3 Seite 10017

Gewerblicher Grundstückshandel

von Prof. Arnold Obermeier, Steuerberater, Herrsching/Landshut

Inhaltsübersicht


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I. Allgemeines
10017
II. Selbständigkeit
10018
III. Nachhaltigkeit
10018
IV. Gewinnerzielungsabsicht
10022
V. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
10023
VI. Weder Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch eines
      freien  Berufs oder anderer selbständiger Tätigkeit
10025
VII. Keine Vermögensverwaltung
10025
VIII. Personengesellschaften, Grundstücksgemeinschaften
10036
IX. Berichtigung von Bescheiden wegen neuer Tatsachen
10043
X. Umfang des gewerblichen Grundstückshandels
10043
XI. Beginn des gewerblichen Grundstückshandels
10044
XII. Ende des gewerblichen Grundstückshandels; Entnahme
      einzelner Grundstücke
10047

I. Allgemeines

Grundstücksveräußerungen führen in der Vielzahl der Fälle zu einem Überschuß der Erlöse über die getätigten Aufwendungen. Da der gewerbliche Grundstückshandel der Besteuerung (ESt, GewSt) unterliegt, während im übrigen die Überschüsse nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG der ESt unterworfen werden, werden die Stpfl. i. d. R. gegen, das FA im allgemeinen für den gewerblichen Grundstückshandel argumentieren. In Einzelfällen - wenn die Erlöse die Aufwendungen nicht decken - ...