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FG Münster 13.12.2018 3 K 577/18 Kg, NWB 25/2019 S. 1797

Einkommensteuer | Kein Kindergeld für unternehmensinternen Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt

Das entschieden, dass eine nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommene Ausbildung zum AOK-Betriebswirt nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung ist.

Anmerkung:

Der volljährige Sohn der Klägerin bestand im Juni 2013 die Prüfung zum Sozialversicherungsfachangestellten. Im Folgemonat nahm er erfolgreich an einem Potenzialanalyseverfahren der AOK teil, woraufhin er im Oktober 2014 den betriebsinternen Studiengang zum AOK-Betriebswirt neben einer Vollzeitbeschäftigung bei der AOK aufnahm. Nach den Zulassungsrichtlinien konnte hiermit frühestens ein Jahr nach der Prüfung zum Sozialversicherungsfachangestellten begonnen werden. Die Familienkasse lehnte den Kindergeldantrag der Klägerin ab Oktober ...