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BSG 04.06.2019 B 3 KS 2/18 R, NWB 25/2019 S. 1802

Sozialversicherungspflicht | Tätigkeit einer Lektorin

Der Lektorenberuf gehört regelmäßig zu den publizistischen Berufen i. S. des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Im Hinblick auf den eigenschöpferischen Gehalt der Tätigkeit ist zwischen dem Lektorat für wissenschaftliche Texte und dem stilistischen Lektorat kein grundsätzlicher Unterschied erkennbar. Auch bei Übersetzungen, die i. d. R. zu den publizistischen Tätigkeiten zählen, ist eine Differenzierung grds. nicht angezeigt.

Anmerkung:

Entgegen [i]Sperling, NWB 18/2019 S. 1315der Auffassung der DRV Bund unterliegt die klagende Publizistin der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung. Das Gesamtbild einer gemischten Tätigkeit könne sich zwar grds. an den Tätigkeitsfeldern orientieren, mit denen die überwiegenden Einkünfte erzielt werden. Bei Berufsanfängern, die eine selbständige Tätigkeit erstmalig aufnehmen, sei...