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NWB Nr. 7 vom Seite 473 Fach 3 Seite 10345

Die steuerliche Behandlung der Teilhaberversicherung

von Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Reuter, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main

I. Begriff der Teilhaberversicherung

Die Lebensversicherung wird nicht selten dazu verwandt, um Liquiditätsschwierigkeiten zu begegnen, die durch das Ausscheiden von Gesellschaftern entstehen können. Die zu diesem Zweck eingesetzte Lebensversicherung wird Teilhaberversicherung genannt.

Versichert ist bei der Teilhaberversicherung das Leben eines oder mehrerer Gesellschafter. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, der auch das Bezugsrecht zusteht. Für die Teilhaberversicherung eignen sich vor allem die gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, aber auch die Todesfallrisikoversicherung.

II. Teilhaberversicherungen bei Kapitalgesellschaften

Der RFH hat in einer Entscheidung die Prämienzahlungen für eine Teilhaberversicherung einer Kapitalgesellschaft wirtschaftlich als Rücklagenbildung für einen in der Zukunft möglicherweise eintretenden Geldbedarf angesehen, der den Gewinn nicht schmälern darf. Er hat die Prämien zwar zum Abzug als Betriebsausgaben zugelassen, zugleich aber eine Aktivierung des Anspruchs gegen den Versicherer in voller Höhe der Prämienzahlung verlangt ( RStBl S. 925). Bei einer Teilhaberversicherung zur Abdeckung von vertraglichen Verpf...