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NWB Nr. 8 vom Seite 541 Fach 3 Seite 10349

Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH a. D., Bonn

- (BStBl II S. 690) -

I. Sachverhalt

Der Kläger, hauptberuflich Arzt, beteiligte sich an zahlreichen Immobiliengeschäften, u. a. als Kommanditist an der Beigeladenen, einer Hotel-Betriebs-KG, der er mehrere ihm gehörende Appartements in dem von ihr betriebenen Hotel vermietete. Die Appartements und das zu ihrer Finanzierung aufgenommene Fremdkapital wurden in der Sonderbetriebs-Bilanz des Klägers ausgewiesen. Der Kläger konnte den Schuldendienst aus seinen zahlreichen Engagements im Immobilienbereich nicht mehr leisten. In der Folge schlossen die Gläubiger mit dem Kläger und seiner Ehefrau Ende 1988 einen außergerichtlichen Vergleich über einen Teilschulderlaß. Die Gläubiger verwerteten die vorhandenen Sicherheiten, erhielten darüber hinaus eine Quote von 12,1 v. H. der ungesicherten Schulden und erließen dem Kläger den verbleibenden Schuldenbetrag. Von dem erlassenen Betrag entfielen 624 725 DM auf die Finanzierung der der KG überlassenen Appartements. Der Kläger machte im Gewinnfeststellungsverfahren der KG geltend, der durch den Schulderlaß in seinem Sonderbetriebsvermögen entstandene Gewinn sei als Sanierungsgewinn steuerfrei nach § 3 Nr. 66 EStG. Das Finan...