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NWB Nr. 20 vom Seite 1597 Fach 3 Seite 10449

Gewerbliche Einkünfte der Besitzpersonengesellschaft bei Betriebsaufspaltung

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH a. D., Bonn

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I. Sachverhalt

Die Kläger, Eheleute, betrieben in der Rechtsform der GbR auf einem ihnen zu je 1/2 gehörenden Grundstück eine kieferorthopädische Praxis. Das Gebäude wurde als Sonder-BV behandelt und im Anlagenverzeichnis der Praxis-GbR geführt. Die Kläger waren außerdem alleinige Gesellschafter einer Labor-GmbH zur Herstellung kieferorthopädischer Geräte. Sie vermieteten ”als Inhaber der freiberuflichen Praxis” die im Obergeschoß des Praxisgebäudes belegenen Räume nebst Einrichtung an die GmbH gegen Zahlung einer kostendeckenden Miete. Die GbR erfaßte die Mietzinsen als Betriebseinnahmen. Die GmbH ist mit eigenen Angestellten nur für andere Zahnärzte tätig. Die GbR nutzte die an die GmbH vermieteten Räume mit ihren Angestellten für eigene Laborarbeiten. Das FA nahm bei dieser Gestaltung eine Betriebsaufspaltung mit der Praxis-GbR als Besitzgesellschaft an, ermittelte den Gewinn nach § 5 EStG und stellte die gesamten Einkünfte der GbR als gewerblichen Gewinn fest. Das FG wies die Klage ab (EFG 1997, 225). Der BFH wies die Revision der Kläger als unbegründet zurück.

II. Entscheidung des Bundesfinanzhofs

1. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zwischen Praxis-...