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NWB Nr. 26 vom Seite 2077 Fach 3 Seite 10467

Umzugskosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Günter Fella, Würzburg

Aufwendungen, die durch privaten Wohnungswechsel entstehen, sind grundsätzlich steuerlich nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter bleibt dabei ebenso unberücksichtigt wie umweltpolitische Aspekte ( EFG 1995 S. 514, rkr.).

Ist der Umzug aber geschäftlich oder beruflich bedingt, können die entsprechenden Aufwendungen als BA oder als WK bei der ESt-Veranlagung des Unternehmers oder des AN in Abzug gebracht werden.

In Ausnahmefällen können auch nur persönlich veranlaßte Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG zu einer Steuerermäßigung führen.

Vergütungen, die der Stpfl. als Ersatz seiner Ausgaben erhält, sind in allen Fällen bei der Berechnung der absetzbaren Kosten zu beachten.

I. Anlaß des Wohnungswechsels

1. Betriebliche Verlegung der Privatwohnung bei Unternehmern

Im allgemeinen wird die Verlegung der Privatwohnung bei einem Land- und Forstwirt, einem Gewerbetreibenden oder einem Freiberufler dann betrieblich begründet sein, wenn die persönliche Leistung des Unternehmers am Sitz des Unternehmens unabdingbar ist und der Kapitaleinsatz im Verhältnis dazu in den Hintergrund tritt. So ist der berufliche Anlaß ...BStBl II S. 777