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NWB Nr. 10 vom Seite 881 Fach 3 Seite 10731

Besteuerungsprobleme von Erträgen aus Kursgewinnen bei Floating Rate Notes

von Richter am FG Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen, und Steuerberater Dipl.-Kfm. Gisbert Irmer, Gräfelfing

I. Einleitung

Das StMBG hat im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen erhebliche Änderungen gebracht. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, Kapitalerträge, die sich aufgrund zivilrechtlicher Gestaltung des Anlageinstruments als Kursgewinn darstellen (sog. Finanzinnovationen), bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aber Entgelt für die Kapitalnutzung sind, in die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG einzubeziehen. An der traditionellen Trennung von nicht steuerbarer Kapitalrückzahlung und steuerpflichtigem Kapitalertrag sollte hingegen ausdrücklich (vgl. Gesetzesbegründung zum StMBG) festgehalten werden. Aus dieser Trennung resultiert der weitere Grundsatz, daß marktbedingte Kursschwankungen (Kursgewinne) im Fall ihrer Realisation nicht der Besteuerung unterliegen (Ausnahmen: §§ 17, 23 EStG). Auch daran wollte der Gesetzgeber mit Nachdruck festhalten (so schon die FinVerw im BStBl 1993 I S. 343 unter Nr. 1). In der Praxis häufen sich nunmehr die Fälle, in denen die Banken beim Zinsabschlag (gezwungenermaßen) und die FinVerw bei der ESt-Veranlagung von diesen Leitlinien zum Nachteil der Kapitalanleger abweichen. In besonders eklatanter Weise geschieht dies bei der Besteuerung von variabel verz...