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NWB Nr. 41 vom Seite 3757 Fach 3 Seite 10887

Einbringung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung in KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

von Richter am BFH Dieter Steinhauff, München

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I. Sachverhalt

An der im Juli 1986 gegründeten S-GmbH & Co. KG (KG) waren als Kläger und Revisionskläger die S-GmbH und als Kommanditisten K. S. und A. S. beteiligt. Am Gesellschaftskapital von 1 Mio DM waren die GmbH nicht und die Kommanditisten mit Hafteinlagen von je 500 000 DM beteiligt. K. S. erbrachte seine Einlage dadurch, daß er Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften einbrachte, darunter auch die bislang im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung an der W-GmbH mit einem Nominalwert von 2 080 000 DM (= 65 v. H. des Stammkapitals). Die Beteiligungen sollten zu ihren Nominalwerten seinem Festkapitalkonto (500 000 DM) und der übersteigende Betrag seinem Kapitalnebenkonto (nur für Einlagen, Entnahmen und Gewinnanteile) gutgeschrieben werden. Verlustanteile waren auf einem gesonderten Verlustvortragskonto zu verbuchen, das nur mit später anfallenden Gewinnen auszugleichen war. Die KG erwarb im September 1986 von einem Dritten die restlichen Geschäftsanteile an der W-GmbH mit einem Nominalwert von 1 120 000 DM. Laut FG beliefen sich die Anschaffungskosten aller erworbenen Anteile auf 1 628 094,60 DM. Unklar blieb, ob dari...