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NWB Nr. 14 vom Seite 1275 Fach 3 Seite 11005

Umwandlung von Floating-Rate-Notes in Festzinsanleihe

von Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen

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I. Sachverhalt

Der Kläger erwarb am über seine Bank eine variabel verzinste Schuldverschreibung (Floating-Rate-Notes), deren Zinssatz regelmäßig an einen Kapitalmarktzins angepasst wurde. Die Emissionsbedingungen der Anleihe sahen vor, dass der Inhaber das Wertpapier von einem bestimmten Zeitpunkt an in eine festverzinsliche Schuldverschreibung umtauschen kann. Dies sollte in der Weise geschehen, dass der Emittent den Floater zurücknahm und dafür eine Festzinsanleihe zum gleichen Nennbetrag und unveränderter Laufzeit emittierte. Der Kläger machte von diesem Umtauschrecht Gebrauch. Seine Bank wickelte den Umtausch in zwei getrennten Vorgängen ab und erteilte dem Kläger am eine Abrechnung über den ”Verkauf” des Floaters und eine Abrechnung über den ”Kauf” der Festzinsanleihe. Beide Wertpapiere wurden unter verschiedenen Wertpapierkennnummern (WPK) geführt. Die Floating-Rate-Notes wurden am gelöscht. Am veräußerte der Kläger die Festzinsanleihe und erzielte dabei ein über die Anschaffungskosten des Floaters hinausgehendes Veräußerungsentgelt...