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NWB Nr. 37 vom Seite 3399 Fach 3 Seite 11283

Eigenheimzulage bei Miteigentum

von Prof. Arnold Obermeier, Steuerberater, Landshut

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I. Sachverhalt und Problemstellung

Der Stpfl. war zusammen mit seiner Mutter Eigentümer eines Hausgrundstücks in fortgesetzter Gütergemeinschaft. Mit notariellem Vertrag vom wurde die Gütergemeinschaft auseinander gesetzt, indem das Grundstück zu 3/4 auf den Stpfl. und zu 1/4 auf die Ehefrau des Stpfl. übertragen wurde. Der Übernahmepreis wurde auf 200 000 DM festgesetzt. Unter Anrechnung des auf den Stpfl. entfallenden hälftigen Anteils erhielt die Mutter des Stpfl. eine Zahlung in Höhe von 100 000 DM.

Das FA setzte die Eigenheimzulage auf 4 250 DM jährlich fest (hälftiger Fördergrundbetrag von 1 250 DM und Kinderzulage von 3 000 DM).

Problematisch war, ob der Fördergrundbetrag des § 9 EigZulG zu halbieren war, da der Stpfl. und seine Ehefrau das bereits zur Hälfte im Eigentum des Stpfl. stehende Grundstück nur zu 1/2 erworben hatten. Das EFG 1998 S. 177) gab der hiergegen erhobenen Klage statt und verpflichtete das FA, die Eigenheimzulage unter Berücksichtigung des vollen Fördergrundbetrags festzusetzen. Der BFH hob das Urteil de...