Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 8 vom Seite 561 Fach 3 Seite 11889

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Bonusaktien der Deutschen Telekom AG

von Rechtsanwalt André M. Fechner (M.R.F.), Glienicke

Bonusaktien aus dem dritten Börsengang

I. Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Bonusaktien aus dem dritten Börsengang

Wie bereits dargestellt (vgl. ) war - trotz aller geäußerten Kritik - davon auszugehen, dass eine den ersten beiden Börsengängen entsprechende Behandlung seitens der FinVerw auch im Hinblick auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Bonusaktien aus dem dritten Börsengang vorgenommen werden würde. Gemäß einer Pressemitteilung des erfolgt hier für die Bonusaktien aus dem dritten Börsengang eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung:

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Zuteilung der Bonusaktien für eine Besteuerung nach § 20 EStG und § 23 EStG relevant ist; maßgebend für eine Besteuerung nach § 20 EStG soll nunmehr jedoch die Einbuchung der Bonusaktien in das jeweilige Depot des Anlegers sein. Danach ist abweichend von der bislang zu den ersten beiden Börsengängen vertretenen Auffassung nicht mehr ”fiktiv” der Wert der T-Aktie zum Ablauf der Haltefrist der ”Hauptaktien” (das wäre der Eröffnungskurs der Wertpapierbörse Frankfurt am - als nächster Börsenhandelstag nach dem - mit einem Kurs v...