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NWB Nr. 5 vom Seite 319 Fach 3b Seite 4601

Familienleistungsausgleich

von Ministerialrat Wilhelm Oepen, Bonn

A. Einleitung

I. Politische Zielsetzung

In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vom heißt es, die Familienpolitik sei für die Koalitionsparteien eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre, der bisherige Familienlastenausgleich werde daher zu einem Familienleistungsausgleich weiterentwickelt werden.

In der vom Bundeskanzler am vor dem Deutschen Bundestag abgegebenen Regierungserklärung wird in Verfolg dessen die Absicht bekräftigt, die Familie in sozialer Gerechtigkeit zu stärken, und zwar durch Anhebung des Kinderfreibetrags und stärkere Konzentration des Kindergeldes auf diejenigen, die ein niedrigeres Einkommen und mehrere Kinder haben (Bulletin der Bundesregierung vom Nr. 108/S. 985 [989 f.]).

Nach langwierigen Auseinandersetzungen um die Einzelheiten des neuen Familienleistungsausgleichs wurden von den Koalitionsparteien hierfür Eckwerte festgelegt. Sie betreffen insbesondere

  • die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung von Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes allein durch den Kinderfreibetrag,

  • eine deutliche Verbesserung der Förderung der Familien mit niedrigeren Einkommen und mehreren Kindern,

  • eine Verein...