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NWB Nr. 43 vom Seite 3623 Fach 3b Seite 5541

Einkommensteuer-Richtlinien 2001

von Ministerialrat a. D. Wilhelm Oepen, Bonn

- Änderungen im außerbetrieblichen Bereich -

I. Sonderausgaben

1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (R 86b EStR, H 86b EStH)

Der bisherige Abs. 3 von R 86b EStR ist aufgrund neuer BFH-Rspr. weggefallen. In H 86b EStH wird hierzu unter ”Allgemeines” ergänzend auf (BStBl 2001 II S. 338) hingewiesen. Danach werden durch mit Zustimmung des Empfängers beantragtes Realsplitting alle in dem betr. VZ erbrachten Unterhaltsleistungen zu Sonderausgaben mit der Folge umqualifiziert, dass die Art der Leistung (einmalig oder laufend, Nachzahlungen oder Vorauszahlungen) unerheblich und ein Abzug als agw. Belastung auch nicht möglich sind, soweit die Aufwendungen den Höchstbetrag von 27 000 DM (ab VZ 2002 13 805 €) übersteigen.

2. Renten und dauernde Lasten (R 87 EStR, H 87 EStH)

In H 87 EStH wird unter dem neu eingefügten Stichwort ”Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Notbedarfs” auf (BStBl 2001 II S. 342) hingewiesen: Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines solchen Rückforderungsanspruchs des Schenkers gem. § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ...