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NWB Nr. 16 vom Seite 1440 Fach 3c Seite 5079

ABC: E 11 . Erdgas/Erdöl/Erdölunternehmen

EStG §§ 6, 7

I. Grundsätze

Für die Besteuerung von Explorationsvorhaben ist in der BR Deutschland kein Sonderrecht geschaffen worden. Es gelten also die allgemeinen Vorschriften des EStG bzw. KStG. Die FinVerw hat die erarbeiteten, z. T. schwierigen Grundsätze bereits vor 1960 in den sog. Hannoverschen Grundsätzen zusammengefaßt (vgl. FM Nds. FR 1975, 299), die als VerwAnw von den Steuergerichten aus Gründen der Gleichbehandlung zu beachten sind ( EFG 1980, 294). Sie sind im Laufe der Jahre wiederholt ergänzt und berichtigt worden, insbes. durch das (StEK EStG § 6 Abs. 1 Ziff. 2 Nr. 59 = FR 1980, 319). Danach sind Aufwendungen für geologische Vorerkundungen, vor allem für die geologische (geophysikalische) Bodenuntersuchung, sowie für Untersuchungsbohrungen, soweit die Vorerkundung vom Stpfl. selbst oder in seinem Auftrag von Dritten betrieben wird, sofort abz. BA. Aufwendungen für Tiefbohrungen sind demgegenüber aktivierungspflichtige HK. A. A. sind zu Recht Döllerer/Rädler, FR 1994, 808, die je nach dem Zweck der Bohrung zwischen Forschungs- und Förderbohrungen unterscheiden: Aufwendungen für Forschung...