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NWB Nr. 30 vom Seite 2435 Fach 4 Seite 4039

Angemessenheit einer Gewinntantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Joachim Lange, Dortmund

I. Gesamtvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Vergütung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH muß nicht nur ihrem Umfang nach im voraus eindeutig und klar festgelegt und durchgeführt, sie muß auch angemessen sein ( BStBl 1993 II S. 247). Maßstab ist nach st. Rspr. (s. Nachweise bei Lange, Verdeckte Gewinnausschüttungen, Rdnr. 10, 15 ff.) i. d. R. das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Es bereitet aber oft Schwierigkeiten, die Angemessenheit der Bezüge im konkreten Fall festzustellen, da es keine festen Regeln oder brauchbaren Formeln gibt, welche Gesamtvergütung steuerlich angemessen ist; eine rechnerische Ermittlung nach bestimmten Formeln ist nicht möglich ( BStBl 1993 II S. 569), die obere Grenze muß im Einzelfall geschätzt werden. Diese Schätzung obliegt dem FA bzw. dem FG. Insbesondere war die Frage, in welcher Höhe Tantiemezahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH noch angemessen sind, bislang recht ungewiß. Wegen der Höhe der gezahlten Tantiemen wurde vom FA häufig vGA angenommen, ohne daß die angemessene Höhe der Gewinntantieme eindeutig feststellbar war.

II. Ausr...